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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „New Prime“ (nachfolgend „Software“ oder „Dienst“), die von Niklas Pape, Niklas Pape Gesundheits und Fitnesstraining, Mengstraße 40, 23552 Lübeck (nachfolgend „Anbieter“) bereitgestellt wird.

(2) Die Software richtet sich vorrangig an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Personal Trainer, Studios, Gesundheitsdienstleister). Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist in Einzelfällen möglich; in diesem Fall gelten die gesonderten Verbraucherschutzbestimmungen (vgl. insbesondere Widerrufsbelehrung).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

§2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann sich über die Website app.newprime.studio für die Software registrieren. Die Darstellung der Software und der Tarife auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Mit Absendung des ausgefüllten Registrierungsformulars und Auswahl eines Tarifs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.

(3) Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kundenkontos durch den Anbieter zustande. Die Freischaltung kann durch eine automatisierte Bestätigungs-E-Mail und/oder durch Bereitstellung des Zugangs zur Software erfolgen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen seiner Daten unverzüglich mitzuteilen.

§3 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software im Wege des Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Der Kunde erhält die Möglichkeit, die Software während der Vertragslaufzeit im Rahmen der gewählten Tarifparameter zu nutzen.

(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweils gewählten Tarif. Folgende Tarife stehen zur Verfügung:

  • Free – kostenfrei, auf bis zu 5 Kunden begrenzter Funktionsumfang
  • Starter – 19 €/Monat netto, erweiterter Funktionsumfang
  • Pro – 49 €/Monat netto, voller Funktionsumfang für Einzel-Trainer
  • Studio – 99 €/Monat netto, Studio-Tarif mit Multi-User-Funktionen (zzgl. 69 €/Monat je weiterem Standort)

(3) Der Anbieter behält sich vor, die Software weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und im Rahmen der technischen Möglichkeiten anzupassen. Eine solche Weiterentwicklung stellt keine Vertragsverletzung dar, solange der vertraglich geschuldete Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt.

(4) Die Software wird in ihrer jeweils aktuellen Fassung ohne Bereitstellung von Installationsmedien überlassen. Eine Pflicht zur Bereitstellung bestimmter Versionen oder Funktionen über den gesetzlichen Gewährleistungsumfang hinaus besteht nicht.

§4 Preise und Zahlung

(1) Alle auf der Website angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Kunden im Sinne des § 14 BGB erfolgt der Ausweis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Verbraucher werden die Endpreise einschließlich Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

(2) Die Vergütung ist je nach gewähltem Abrechnungszeitraum monatlich oder jährlich im Voraus fällig (Vorkasse).

(3) Die Zahlung erfolgt über einen der angebotenen Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe) per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte. Der Kunde ist verpflichtet, für eine hinreichende Deckung des angegebenen Zahlungsmittels zu sorgen.

(4) Bei nicht erfolgreicher Abbuchung ist der Anbieter berechtigt, die dem Anbieter hierdurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) dem Kunden in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zu sperren.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anzupassen. Der Kunde kann dem Vertrag im Fall einer Preiserhöhung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung widersprechen. Widerspricht der Kunde, endet der Vertrag zum Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden sollte.

§5 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jeweils zum Ende des gebuchten Abrechnungszeitraums (monatlich oder jährlich) ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt für monatlich abgerechnete Verträge einen Tag zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats.

(2) Die Kündigung kann durch den Kunden jederzeit über die Konto-Einstellungen in der Software oder per E-Mail an info@niklaspape.de erklärt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei schwerwiegendem Verstoß gegen diese AGB, Zahlungsverzug von mehr als zwei Abrechnungszeiträumen oder rechtswidriger Nutzung der Software.

(4) Nach Beendigung des Vertrages wird der Zugang zur Software gesperrt. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu sichern oder zu exportieren. Der Anbieter bietet hierfür Export-Funktionen in der Software an. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Kundendaten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§6 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter stellt eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel an. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit (SLA) erfolgt nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(2) Nicht als Ausfall gelten Zeiten, in denen die Software aufgrund geplanter Wartungsarbeiten nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, vorab angekündigt und in nutzungsschwache Zeiten gelegt.

(3) Ebenfalls nicht als Ausfall gelten Zeiten, in denen die Software aufgrund höherer Gewalt, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Ausfall von Diensten Dritter (z. B. Supabase, Cloudflare, Stripe) oder DDoS-Angriffen nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist, soweit der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.

§7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Passwort) sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde hat dem Anbieter jeden unbefugten Zugriff auf sein Konto unverzüglich anzuzeigen.

(2) Der Kunde ist selbst verantwortlich für die regelmäßige Sicherung der von ihm in die Software eingegebenen oder in ihr erzeugten Daten. Der Anbieter stellt hierfür geeignete Export-Funktionen zur Verfügung.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen. Er wird insbesondere:

  • keine rechtswidrigen, sittenwidrigen, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder diskriminierenden Inhalte einstellen,
  • keine Schutzrechte (Marken-, Urheber-, Persönlichkeitsrechte) Dritter verletzen,
  • die Software nicht zur Verbreitung von Schadsoftware nutzen,
  • keine Mechanismen einsetzen, die die Software-Infrastruktur in unzumutbarer Weise belasten (z. B. Scraping, Brute-Force, automatisierte Massenanfragen außerhalb der dokumentierten API),
  • die Rechte der betroffenen Personen (insb. Endkunden des Studios) beachten und diese datenschutzkonform über die Verarbeitung ihrer Daten informieren.

(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder die durch ihn autorisierten Nutzer resultieren, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

§8 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Software im Rahmen des gewählten Tarifs bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Über den in Absatz 1 bezeichneten Umfang hinausgehende Rechte, insbesondere zur Bearbeitung, Übersetzung, Dekompilierung oder Vervielfältigung der Software, werden nicht eingeräumt. § 69d und § 69e UrhG bleiben unberührt.

(3) Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt:

  • die Software zu kopieren, außer soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung zwingend erforderlich ist,
  • die Software oder Teile davon zu dekompilieren oder einem Reverse-Engineering zu unterziehen, soweit dies nicht zwingend nach § 69e UrhG gestattet ist,
  • die Software Dritten zur Nutzung zu überlassen (Vermietung, SaaS-Resale), soweit dies nicht ausdrücklich in einem Tarif vorgesehen ist,
  • Schutzmarken-, Urheberrechts- oder sonstige Schutzrechtsvermerke des Anbieters zu verändern oder zu entfernen.

(4) Die vom Kunden oder seinen Nutzern in die Software eingegebenen Inhalte („Kundeninhalte“) verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter an diesen Inhalten das einfache, zeitlich auf die Vertragslaufzeit und die notwendigen Nachverwertungszeiten begrenzte Recht ein, diese zum Zweck der Bereitstellung der Software zu speichern, zu verarbeiten und darzustellen.

§9 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzer nach den Bestimmungen der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten Dritter (insbesondere seiner Endkunden) verarbeitet, verarbeitet der Anbieter diese Daten im Auftrag des Kunden. Hierfür schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV wird mit Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifs automatisch Bestandteil der Nutzungsbedingungen.

(3) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der personenbezogenen Daten. Einzelheiten hierzu sind im AVV sowie in der Datenschutzerklärung beschrieben.

§10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, angemessene Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(7) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der durch den Kunden oder seine Nutzer eingestellten Inhalte, insbesondere nicht für Trainings-, Ernährungs- oder gesundheitsbezogene Empfehlungen, die der Kunde über die Software an Dritte weitergibt.

§11 Höhere Gewalt

(1) Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Hierzu gehören insbesondere behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Krieg, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Pandemien, Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze sowie Ausfälle wesentlicher Infrastruktur-Dienstleister, sofern diese den Anbieter an der rechtzeitigen oder mangelfreien Erbringung seiner Leistung hindern.

(2) Für die Dauer höherer Gewalt werden die vertraglichen Pflichten beider Parteien in angemessenem Umfang ausgesetzt. Dauert die höhere Gewalt länger als 90 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§12 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse bekannt gegeben.

(2) Die Änderungen gelten als durch den Kunden akzeptiert, sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb der Ankündigungsfrist in Textform (E-Mail genügt) widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

(3) Widerspricht der Kunde der Änderung form- und fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung wirksam werden sollte, ordentlich zu kündigen. Bis zum Wirksamwerden einer etwaigen Kündigung gelten die bisherigen Bedingungen fort.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lübeck, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Textformklausel selbst.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

Diese AGB wurden zuletzt am 19.04.2026 aktualisiert.

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